Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Lieber Gast,


wir freuen uns über Ihren Besuch. Unsere AGB sollen ein entspanntes Spielerlebnis ermöglichen und in den seltenen Fällen von Klärungsbedarf eine Grundlage bieten.



§1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden der

Neomingo GmbH
Am Fuchsberg 18
39112 Magdeburg

(im Folgenden: „Anbieter“)

Geschäftsführer: Dennis Gerlach



§2 Spielgeräte / Räumlichkeiten / Haftungsregelungen


Der Spieler ist zu einem sorgsamen Umgang mit den Spielgeräten, dem Equipment sowie der Spielumgebung, z.B. künstlerisch gestaltete Spielflächen, verpflichtet und haftet in allen aus falscher Nutzung entstandenen personellen oder sachlichen Schadensfällen selbst. Es können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden bei Beschädigung oder starker und/oder unüblicher Abnutzung der überlassenen Spielgeräte, des Equipments sowie der Spielumgebung. Der Anbieter hat gegenüber dem Gast Schadenersatzansprüche, wenn die künstlerisch gestaltete Spielfläche vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wird. Darüber hinaus hat er einen Anspruch auf den Ersatz des ihm dadurch entgangenen oder mit der Wiederherstellung verbundenen entgehenden Gewinnes.

Auf alle Mitspieler ist Rücksicht zu nehmen. Die Spielregeln werden durch Aushang erklärt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Stolpergefahr besteht. Die Spielräume sind also stets mit Vorsicht zu begehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet wird, haften der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Der Gast stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Gastes – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

Der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften nicht bei Verletzungen, Diebstahl, Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie der Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden des Gastes, die dem Betreiber zurechenbar sind.

Die Schließfächer stehen für unsere Kunden kostenlos zur Verfügung, ebenso die Garderobe. Für die Nutzung wird seitens des Anbieters keine Haftung übernommen. Vom Anbieter wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen (Wertsachen, Garderobe, etc.) übernommen.



§3 Nutzungsbeschränkung für Minderjährige


Grundsätzlich sind Minderjährige von einer Aufsichtsperson zu begleiten. Minderjährigen ohne Begleitung einer Aufsichtsperson kann der Einlass bzw. der Zugang verweigert werden. Es wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, sollte der Zutritt trotzdem gewährt werden. Wird Minderjährigen der Zutritt gewährt, dürfen sich diese ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person gem. §1 Abs. 1 JuSchuG wie folgt in der Anlage aufhalten:

- bis maximal 20:00, wenn sie unter 14 Jahren alt sind,

- bis maximal 22:00, wenn sie zwischen 14 und 17 Jahren alt sind.



§4 Eintrittspreis, vorzeitige Beendigung und Stornierung


Im Falle einer Stornierung von Einzel- und/oder Gruppenbuchungen ist dies bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei. Dies gilt für die vollständige Stornierung, aber auch für die Stornierung einzelner Startplätze. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn und bei Nichterscheinen ist der gesamte Rechnungsbetrag zu zahlen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Gesamtbetrag wird von der Person eingefordert, welche die Buchung veranlasst hat.

Der Eintrittspreis ist vor Spielbeginn zu entrichten. Bei freiwillig vorzeitiger Spielbeendigung besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.



§5 Hausordnung, Hausrecht und Anweisungen der Mitarbeitenden


Den Anweisungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Ordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Spielpreises. Es bedarf keiner mündlichen Abmahnung, sobald die Verweisung sachlich und objektiv begründet werden kann.

Der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen behalten sich vor, Gäste, deren Zulassung zum Besuch der Anlage bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.



§6 Rauch- und Suchtmittelverbot


In unseren Räumlichkeiten besteht ein absolutes Rauchverbot. Kunden, die unter erhöhtem Alkohol- oder unter Drogeneinfluss stehen, können ohne mündliche Abmahnung der Sportstätte verwiesen werden.



§ 7 Verbot des Mitbringens von Getränken und Nahrungsmitteln


Wir bieten eine große Auswahl von Getränken und Nahrungsmitteln zum Kauf an. Es ist nicht gestattet eigene Getränke oder Lebensmittel mitzubringen, es sei denn es wurde vorher mit dem Anbieter vereinbart.



§8 Bild- und Videomaterial


Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken darf innerhalb der gesamten Anlage nicht ohne ausdrückliche Genehmigung angefertigt werden.

Die gesamte Anlage wird 24 Stunden am Tag videoüberwacht. Die Überwachung wird nicht aufgezeichnet. Diese dient zur Aufklärung von eventuellem Vandalismus und auch der Gewährleistung einer besseren Sicherheit der Mitarbeitenden. Weiterhin kann durch die Videoüberwachung ggf. nachvollzogen werden, wann und wo private Gegenstände der Gäste abhandengekommen sind.